Seite 4 Vermögenswerte (Art. 169 StGB) und allenfalls weiteren Straftaten einreichen (act. B 8/1.1). Das Strafverfahren (U 10 586) wurde mit Verfügung der Staatsanwaltschaft vom 16. Juli 2012 gestützt auf Art. 319 Abs. 1 StPO eingestellt (act. B 8/65). Das Obergericht hob die Einstellungsverfügung mit Urteil vom 10. Dezember 2012 (O1S 12 10) auf und wies die Sache zur Vornahme weiterer Untersuchungshandlungen und anschliessenden Anklageerhebung an die Staatsanwaltschaft zurück (act. B 8/66.2 und 8/67).