Am 22. Januar 2008 besichtigte A___ das Auto in Begleitung des zuständigen Betreibungsbeamten und stellte fest, dass diverse Teile, wie Motor, Steuergerät (bzw. Motorenmanagement), Antriebsaggregate, Getriebe, Kühler sowie diverse Carrosserieteile fehlten. Ausserdem wies der Wagen am Heck Unfall- und Kratzspuren auf (act. B 8/67, S. 3). Im Rahmen einer vorsorglichen Beweissicherung wurde am 27. Februar 2008 ein Gutachten über das fragliche Fahrzeug erstellt (act. B 8/1.2/11). B___ machte in einem Widerspruchsverfahren Drittansprüche an diesem Fahrzeug wegen offener Rechnungen von D___ aus dem Rennbetrieb geltend.