Berufungsbeklagte Staatsanwaltschaft Appenzell Ausserrhoden Anklägerin vertreten durch: StA C___, Schützenstrasse 1A, 9100 Herisau Gegenstand Gläubigerschädigung durch Vermögensminderung, evtl. Sachbeschädigung Anträge a) der Staatsanwaltschaft: aa) im erstinstanzlichen Verfahren: 1. Der Beschuldigte sei wegen Verfügung über mit Beschlag belegte Vermögenswerte im Sinne von Art. 169 StGB schuldig zu sprechen. 2. Eventuell sei der Beschuldigte wegen Gläubigerschädigung durch Vermögensverminderung im Sinne von Art. 164 Ziff. 1 StGB schuldig zu sprechen.