- E-Mail des Berufungsbeklagten an F1___ vom 03.10.2008 (act. B 4/4/26): Der Berufungsbeklagte schreibt F1___, dieser finde hier die Korrespondenz, die er mit A___ geführte habe, nachdem bei ihm wieder ein „Aufschrei“ eingegangen sei. Das sei immer noch die Lösung, die er ihm schon bei ihrer letzten Besprechung habe „verkaufen“ wollen. - E-Mail des Berufungsbeklagten an F1___ vom 09.10.2008 (act. B 4/4/27): Der Berufungsbeklagte teilt F1___ mit, er habe sich heute Gedanken angestellt, wie die Liegenschaft der E___ Handelsgesellschaft mbH dargestellt werden könnte und lasse ihm seine Gedanken (Eckdaten) dazu zukommen.