Seite 34 - E-Mail des Berufungsbeklagten an den Berufungskläger vom 09.8.2007 (act. B 4/23/57): Der Berufungsbeklagte erwähnt, er habe heute Morgen nochmals alles im Detail mit Herrn F1___ durchgesprochen. Dabei sei er gut dokumentiert worden. Die erste Schulung der Agenten erfolge bereits am nächsten Sonntag. Er sei nach wie vor überzeugt, dass der Mann die Gewährung des Darlehens rechtfertige. Er werde ihm ein Exemplar der unterzeichneten Darlehensverträge auf den Fax legen.