- E-Mail des Berufungsbeklagten an den Berufungskläger vom 01.08.2007 (act. B 4/4/24): Der Berufungsbeklagte weist den Berufungskläger auf das Finanzierungsgesuch der D___, auf die E___ Handelsgesellschaft mbH und auf die Ablösung der Herren H1___/G___ durch F1___ hin. Der Berufungsbeklagte könne ihm versichern, dass er die Finanztransaktionen der E___ Handelsgesellschaft mbH nicht aus der Hand gebe, bis die weitere Entwicklung sichtbar werde. Er werde auch die Buchhaltung weiter bearbeiten und die Gesellschaft auch weiterhin mit Einzelunterschrift vertreten.