Seite 29 Widerrechtlichkeit wird in Art. 28 OR im Gegensatz zu Art. 29 Abs. 1 OR zwar nicht ausdrücklich vorausgesetzt. Dies erklärt sich indes daraus, dass der Gesetzgeber offenbar davon ausgegangen ist, dass eine Täuschung – abgesehen von hier nicht zutreffenden Ausnahmesituationen – stets widerrechtlich ist (Urteil des Bundesgerichts 6B_998/2010 vom 31. August 2011 E. 5.2).