GmbH habe aus Entgegenkommen den Inhaberschuldbrief über CHF 50‘000.00, welcher bis anhin zur Absicherung des eigenen Darlehens gegenüber der E___ Handelsgesellschaft mbH gedient habe, an A___ übergeben zwecks Sicherheit für dessen Darlehen an F1___. Der Vertrag mit der D___ (bekl. act. 7) habe existiert. Die Behauptung, es handle sich bei diesem Vertrag um eine Fälschung, sei eine nicht zu hörende Unterstellung.