- „Es ging auch nicht um eine Investition des Beklagten in die D___ (oder des Klägers in die D___); dies ist eine irrige Ansicht.“ Dieses Vorbringen ist in der Duplik S. 8 Ziff. 9 (act. B 4/30) aufgeführt. - „Auch hatte der Beklagte ja gar nichts zu beabsichtigen, sondern die CHF 30‘000.00 wurden wie zwischen F1___ und dem Kläger vereinbart, an die E___ bezahlt, und Herr F1___ konnte sich daraus bedienen für seine geschäftlichen Belange …“ Diese Vorbringen sind sinngemäss in der Duplik S. 8 Ziff. 9 (act. B 4/30) aufgeführt.