Berufungsantwort S. 7 ff. Ziff. 7 (act. B 7) Die Vorbringen in Ziff. 7 auf S. 7 ff. der Berufungsantwort sind mit Ausnahme des Passus „… denn der Vorwurf betrügerischer Handlungen ist ja auf den August 2007 fokussiert“ bereits in der Klageantwort S. 6 ff. (act. B 4/12) und in der Duplik S. 4 ff. (act. B 4/30) zu finden. Der genannte Passus ist neu und unter Verweis auf die in den Ausführungen zu „Berufungsantwort S. 5 unten“ erwähnte Begründungspflicht unzulässig.