Berufungsantwort S. 6 Ziff. 4 (act. B 7) Die Vorbringen in Ziff. 4 auf S. 6 der Berufungsantwort sind neu und damit unzulässig mit Ausnahme "… schloss F1___ dann einen Mietvertrag für die Liegenschaft J___strasse 00 in K___“ sowie „… zeigte F1___ Interesse an der Übernahme der E___…“. Beide Passagen finden sich in der Klageantwort S. 4 Ziff. 4 (act. B 4/12) und in der Duplik S. 3 (act. B 4/30). Bezüglich der unzulässigen Vorbringen kann auf die in den Ausführungen zu „Berufungsantwort S. 5 unten“ aufgeführte Begründungspflicht verwiesen werden. Berufungsantwort S. 6 ff. Ziff. 5 (act. B 7)