2. Die Gerichtskosten des Berufungsverfahrens, bestehend aus einer Gerichtsgebühr von CHF 7’500.00, werden unter solidarischer Haftung für den ganzen Betrag den Berufungsklägern 1 und 2 auferlegt, unter Verrechnung mit dem von ihnen geleisteten Kostenvorschuss von CHF 9’000.00. Der Betrag von CHF 1’500.00 wird ihnen von der Gerichtskasse zurückerstattet. 3. Die Berufungskläger 1 und 2 haben den Berufungsbeklagten für die Kosten seiner Rechtsvertretung im Berufungsverfahren mit CHF 5’873.80 (inkl. Barauslagen und MWSt) zu entschädigen.