Seite 25 - die SIA-Norm 118 nicht anwendbar ist - die Mängelrechte der Berufungskläger verjährt sind - der Berufungsbeklagte kein Aliud geliefert hat - keine absichtliche Täuschung seitens des Berufungsbeklagten vorliegt. Aus diesen Gründen ist die Berufung vollumfänglich abzuweisen und das Urteil des Kantonsgerichtes vom 19. August 2014 zu bestätigen.