Seite 22 Obergericht ist aufgrund des Gesagten der Ansicht, dass der Berufungsbeklagte nach dem Vertrauensprinzip davon ausgehen durfte, dass er ein Fenster, hergestellt nach dem System Vivaldi, liefern musste, weil er mit seinen Maschinen ja nur solche Fenster herstellen konnte. Im Gegenzug mussten die Berufungskläger ebenfalls nach dem Vertrauensprinzip davon ausgehen, dass der Berufungsbeklagte den einzigen Typ Fenster, den er herstellen kann, auch liefern wird.