Aufgrund der Zeugenaussagen steht fest, dass das als act. B 5/4 bei den Akten liegende Modell eines Fensterrahmenschnittes nichts mit den Metallkomponenten der H___ AG (heute I___ AG) zu tun hat. Hiebei handelt es sich um die Grundschiene, welche sich aus dem vom Fensterbauer verwendeten Herstellersystem Vivaldi ergab.