In der Auftragsbestätigung des Berufungsbeklagten vom 12. August 2010 wird der Fenstertyp mit „Holz-Metall Isolierglasfenster Typ „ECO“ bezeichnet (act. B 5/3/6). Weiter hielt die E___ AG in einem Schreiben vom 2. November 2012 an die Berufungskläger fest, die C___ habe nicht den bestellten Fenstertyp ECO geliefert, sondern ein veraltetes, nicht mehr der Norm entsprechendes Produkt, nämlich XY___ HFA CC Vivaldi (act. B 5/3/17).