Seite 19 Die Berufungskläger lassen vorbringen, Zeuge G___ habe ausgesagt, dass zwei Fenster trotz gleichem Metallschirm (Wetterschutz) nicht dieselben Fenster zu sein bräuchten. Den Berufungsklägern sei das Fenstersystem XY___ HFA CC Vivaldi 69/51 mit der Vivaldi Grundschiene und Wetterschenkel geliefert worden, anstelle des von ihnen bestellten Fenstersystems XY___ eco 1, d.h. der M___ Grundschiene und Wetterschenkel. Dies sei ein Aliud. Die Firma E___ AG habe am 19. Juli 2010 zwecks Planung der Anschlüsse für den Einbau der Fenster Detailschnitte vom Berufungsbeklagten verlangt und Zeichnungen mit XY_