Seite 18 Berufungsbeklagte habe bezüglich des Kondensates immer auf das Problem fehlender Lüftung, unzulänglichen Lüftungsverhaltens und fehlender bauphysikalischer Planung des Gebäudes hingewiesen. Die Berufungskläger hätten dies anerkannt, indem sie auf ein Ablenkungsmanöver des Berufungsbeklagten in Form der falschen Lüftungstheorie hingewiesen hätten.