Der Berufungsbeklagte habe stets geantwortet, man müsse alle zwei Stunden lüften, der Bau sei noch feucht. Am 19. September 2011 hätten die Berufungskläger den Berufungsbeklagten wiederholt angerufen und ihn über das erneut aufgetretene Kondensat- und Eisproblem informiert. Diese Problematik sei ab September 2011 wiederholt mit dem Berufungsbeklagten diskutiert worden. Dieser habe wiederum stets geantwortet, man müsse lüften. Am 9. Dezember 2011 habe ein Mitarbeiter des Berufungsbeklagten die Flügel eingestellt und kontrolliert sowie beim Badezimmerfenster im 1. Obergeschoss eine Überschlagsdichtung eingebaut.