Anzufügen bleibt, dass auch kläg. act. 41, das aus formellen Gründen nicht zu berücksichtigen ist (E. 2.2.1), an der Beurteilung nichts ändern würde. Jenem Schreiben, worin es um einen Parallelfall geht, liegt eine ganz andere Fragestellung zugrunde, nämlich die Garantie nach SIA für Lacke. Inwiefern dieses Schreiben für die vorliegende Problematik von Relevanz sein soll, ist nicht nachvollziehbar. 2.3 Verjährung 2.3.1 Grundsätzliches