noch in der Auftragsbestätigung vom 12. August 2010 (act. B 5/3/6) ein Hinweis auf die SIA-Norm 118 und es wird darin auch kein Bezug auf das mitgeschickte Devis der F___ AG genommen. Basis der Argumentation der Berufungskläger ist also einzig ihre Behauptung, Grundlage der Offerte der C___ sei das Devis der E___ AG gewesen. Das fragliche Devis ist dem Berufungsbeklagten unbestritten abgegeben worden. Darin sind vor allem die Anzahl und die Grösse der Fenster aufgeführt. Wohl bildete das Devis die Grundlage für die Erarbeitung der Offerte durch den Berufungsbeklagten.