Das Devis der F___ AG sei einzig Grundlage betreffend Stückzahl und Grösse der offerierenden Fenster gewesen. Weder in der Offerte noch in der Auftragsbestätigung oder in der Rechnung würden sich irgendwelche Hinweise auf die SIA-Norm 118 finden. Kläg. act. 41 beziehe sich auf eine andere Problematik. 2.2.1 kläg. act. 41 (act. B 2/7) – zulässiges Novum? Wie in vorstehender E. 1.3.1 ausgeführt, ist der Berufungsbeklagte der Ansicht, dass es sich bei kläg. act. 41 um ein unzulässiges Novum handelt, währenddem der Berufungskläger dessen Zulässigkeit bejaht.