2.2 Anwendung der SIA-Norm 118 Die Berufungskläger lassen geltend machen, das Devis der E___ AG betreffend F___ AG sei Grundlage der Offerte des Berufungsbeklagten gewesen, dies nicht nur für Stückzahl und Grösse der Fenster. In diesem Devis sei unter Garantie aufgeführt, dass die Gewährleistung nach SIA 118 erfolge. Weder in der Offerte noch in der Auftragsbestätigung des Berufungsbeklagten sei mit Bezug auf die Gewährleistung etwas festgehalten. Da das Devis der E___ AG jedoch Offert- und Vertragsgrundlage sei, sei konkludent die Gewährleistung nach SIA-Norm 118 vereinbart worden.