Die Frage des Zustandekommens eines Vertrages betrifft den Sachverhalt, währenddem diejenige der Aktiv- und Passivlegitimation eine Rechtsfrage und deshalb vom Gericht von Amtes wegen zu prüfen ist. Da vorliegend beide Parteien übereinstimmend vom Zustandekommen eines Werkvertrages ausgehen, ist das Gericht daran gebunden: Hinzu kommt, dass das Gericht im vorliegenden Fall auch nicht gestützt auf irgendwelche Vorbringen der Parteien Veranlassung hat, von Amtes wegen näher zu prüfen, ob ein versteckter Dissens und demzufolge fehlende Aktivlegitimation der