35-43) seien für die Urteilsfindung nicht zu berücksichtigen. Zudem sei zur Eingabe von RA AA___ vom 16. Februar 2015 zu bemerken, dass die darin enthaltenen Behauptungen und Versuche neue, abgeänderte Sachverhaltsdarstellungen und Beweisanträge zu stellen, zurückgewiesen würden. Die Berufungskläger lassen ausführen, soweit der Berufungsbeklagte behaupten sollte, bei ihren Ausführungen betreffend das Schreiben vom 15. November 2012 (kläg.