Zusammenfassend ergibt sich aus den Akten, dass die "Fronten" zwischen der Klinik, der KESB und der Vertrauensperson sich zunehmend verhärteten (act. 8/340, 8/343, 8/344, 8/369, 8/373, 8/381 und 8/427) und eine sinnvolle und konstruktive Zusammenarbeit mit dem Beschwerdeführer deshalb nicht (mehr) möglich war (RBOG 2014 Nr. 5 S. 154). Es bleibt anzufügen, dass E. seit dem 8. März 2019 (act. 8/659) in ihrem Vater eine neue Vertrauensperson an ihrer Seite hat, welche diese Aufgabe offenbar zur Zufriedenheit aller Beteiligten wahrnimmt (act. 2.1, S. 6, 8/633 und 8/704, S. 9,). Schliesslich hat sie der Entlassung des Beschwerdeführers als Vertrauensperson zugestimmt (act. 77 und 8/608).