- Zumindest in zwei Fällen hat der Beschwerdeführer Anhörungen durch die KESB gestört, sich den Anweisungen des Klinikpersonals widersetzt und damit E. offensichtlich in einen Loyalitätskonflikt resp. in eine emotionale Notsituation gebracht (act. 8/368, 8/373, 8/553, 8/554 und 8/572). Zudem wurden nach Besuchen durch die Mutter und den Beschwerdeführer regelmässig Impulsdurchbrüche beobachtet, was anschliessend an die Besuche bewegungseinschränkende Massnahmen und/oder