Mit seinem Gedankengut und seiner Haltung hat er offensichtlich auch die Eltern beeinflusst, die in ihm die "Fachperson" sehen, die ihrer leidenden Tochter im Kampf gegen die "böse" KESB beisteht (act. 8/343, 8/345, 8/393, 8/418, 8/881 und 8/884). Dass sich die Eltern in ihrer Not und Verzweiflung eine menschlichere Unterbringung für ihre Tochter wünschten und wünschen, ist verständlich. Vom Beschwerdeführer mit seinem fachlichen Hintergrund kann hingegen ein differenzierteres Denken erwartet werden.