Seite 23 Kampfansagen gegenüber der Klinik und der KESB, die für E. wenig hilfreich seien. Er könne oder wolle nicht abschätzen, was seine Interventionen im Beisein von E. auslösen könnten und er sie durch solche Vorfälle in einen Loyalitätskonflikt resp. in Not bringe. - Im Rahmen der Anhörung zur Verlegung von der O. ins I. vom 7. März 2019 äussert E., dass "das I. sie wegen der Sache mit A. nicht mehr aufnehmen wolle" und die "Anhörungen in Anwesenheit von A. für sie schwierig gewesen seien" (act. 8/647).