E. ist dadurch total überfordert und das Gespräch muss abgebrochen werden. Der Beschwerdeführer will auch mit dem zuständigen Arzt wieder über das abgebrochene Projekt "J." diskutieren, was dieser ablehnt (act. 8/553 und 8/554). - Am 8. Februar 2019 nimmt die (frühere) Verfahrensbeiständin von E. Stellung zur möglichen Absetzung des Beschwerdeführers als Vertrauensperson und bestätigt die Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit mit diesem (act. 8/572). Dabei hält sie fest, dass A. nicht bereit sei, klar kommunizierte Fakten zu akzeptieren (Abbruch Projekt "J.").