2.2.3 Aus den Akten ergibt sich, was folgt: - Am 16. November 2018 entscheidet die KESB, E. zur Betreuung unter der Verantwortung des Vereins F. nach dem Konzept "J." in der Wohnung, fürsorgerisch unterzubringen (act. 8/180). Federführend für das Konzept "J." ist der Beschwerdeführer (act. 8/99, 8/130 und 8/163). - Nach der Anhörung am 14. November 2018 zum Übertritt in die Wohnung entfernt E. sich eigenmächtig aus dem I. und geht zum Bahnhof, wo sie sich auf die Geleise setzt. Im Wartesaal behändigt sie einen Aschenbecher aus Glas, zerschlägt diesen und behält eine Glasscherbe in der Hand, die ihr erst später abgenommen werden kann.