Offenbar hat er um 02.00 Uhr vor dem Zimmer von E. gefilmt. - Mit Schreiben vom 8. Januar 2019 ersuchte das I. die KESB um Absetzung von A. als Vertrauensperson von E. und begründete das mit "vier Ebenen", die gegen die Eignung des Beschwerdeführers als Vertrauensperson sprechen (act. 8/427). Mit Bezug auf den Vorwurf der unrichtigen und unvollständigen Feststellung des Sachverhaltes ist festzuhalten, dass