Die Rüge der unrichtigen Feststellung des Sachverhalts nach Ziffer 2 erlaubt deshalb eine umfassende Kontrolle des Sachverhalts und ist nicht auf die Rüge der Willkür beschränkt (STECK, a.a.O., N. 9 zu Art. 450a ZGB). Seite 8 1.5.2 Vorliegend macht der Beschwerdeführer diverse Verfahrensfehler geltend. 1.5.2.1 Zunächst wird gerügt, dass der Entscheid der KESB nicht per Einschreiben zugestellt worden ist (act. 1, S. 2). Die KESB hat sich zu diesem Vorwurf nicht geäussert. Der angefochtene Entscheid wurde mit A-Post+ versandt (act. 2/1, S. 8).