Der Auftrag als Vertrauensperson impliziere keine Rückkehr von E. in das Konzept "J." und er verstehe seinen Auftrag auch nicht in diesem Sinne. Seit dem 2. Oktober 2019 befinde E. sich in R. in einem Sondersetting, umgesetzt durch den Verein F. Bis jetzt habe man das geeignete Betreuungskonzept für E. nicht gefunden und die zahlreichen Klinikaufenthalte seien erfolglos geblieben. Wenn sich vor diesem Hintergrund eine Vertrauensperson kritisch zu Behandlungsformen der von ihr betreuten Person äussere, sei dies nicht nur nachvollziehbar, sondern geradezu geboten. E. habe nie den Wunsch nach einem Kontaktabbruch zu ihm geäussert; im Gegenteil habe sie bei der