h) Mit Zirkular-Beschluss vom 17. März 2021 wies die 2. Abteilung des Obergerichts das Ausstandsbegehren gegen Obergerichtspräsident lic. iur. Ernst Zingg im Verfahren O2K 19 3 ab (act. 74). i) Die Duplik der Beigeladenen 4 datiert vom 31. Mai 2021 (act. 77), diejenige der Vorinstanz vom 1. Juni 2021 (act. 78). j) Mit Verfügung vom 16. Juni 2021 wurden die Parteien nach dem Rücktritt von Obergerichtspräsident Ernst Zingg auf die neue Besetzung des Gerichts hingewiesen (act. 79).