O., S. 380) die Abstimmungsvorlage entweder offensichtlich rechtswidrig (z.B. wegen eines Verstosses gegen übergeordnetes Recht) oder die Abstimmung als solche deutlich unzulässig sein (z.B. weil es an der gesetzlichen Grundlage für die Abstimmung fehlt). MICHEL BESSON vertritt die Meinung, dass eine Abstimmung nur dann verschoben werden solle, wenn der Mangel so schwer-