2.8 Frist für Löschung bzw. Änderung der Firma der Beklagten Wie in vorstehender Erw. 2.7 ausgeführt, ist es der Beklagten zu untersagen, weiterhin die Firma Sonnweid Speicher AG zu führen. Die Beklagte hat somit ihre Firma im Handelsregister zu löschen bzw. den Firmennamen abzuändern. Die klägerischen Rechtsbegehren enthalten keine Frist dafür. Das Gericht kann vernünftiger Weise ohnehin keine Handlungen oder Unterlassungen vorschreiben, deren Erfüllung den Parteien tatsächlich gar nicht bzw. vorliegend nicht per sofort möglich ist.