Seite 12 sind. Allerdings sind die Anforderungen an die Unterscheidbarkeit der Firmen strenger, wenn zwei Unternehmen aufgrund der statutarischen Bestimmungen im Wettbewerb stehen können oder sich aus einem anderen Grund an die gleichen Kundenkreise wenden (Urteile des Bundesgerichts 4A_45/2012 vom 12. Juli 2012 E. 3.2.2 sowie 4C.310/2006 vom 28. November 2006 E. 2.1).