Die Klägerinnen 1 und 2 würden sich an demente Menschen wenden. Die Beklagte hingegen sei kein Alters- oder Pflegeheim und biete keine Behandlung von Dementen, sondern nur Wohnmöglichkeiten im Alter an. Sämtliche diesbezüglichen Ausführungen der Klägerinnen 1 und 2 würden sich auf die C___ AG beziehen.