2.5 Besondere Rücksichtnahme bei Firmenwahl (Sitz am gleichen Ort, Wettbe werb) Die Klägerinnen 1 und 2 lassen geltend machen, die Beklagte biete sich auch zur Betreuung von Dementen und zur Pflege an. Den Bewohnern der Sonnweid- Wohnungen in L___ würden die gleichen Dienstleistungen wie im C___ AG zur Verfügung stehen. Eine Tätigkeit in der gleichen Branche oder als Konkurrentin sei aber nicht erforderlich. Die Beklagte lässt darauf hinweisen, dass die Klägerinnen 1 und 2 und die Beklagte ihr rechtliches Domizil an zwei völlig verschiedenen Orten hätten.