Wie in nachfolgender E. 2.6 zu zeigen sein wird, müsste selbst dann, wenn es sich bei „Sonnweid“ um einen kennzeichnungsschwachen Firmenbestandteil handeln würde, eine genügend grosse Abhebung der jüngeren gegenüber den beiden älteren Firmen erfolgen. Ob der Bestandteil „Speicher“ in diesem Fall ausreichen würde, wird zu klären sein.