Seite 9 kam zum Schluss, dass die Kombination „Keytrade“, die klagende Firma betrieb Handel mit Rohstoffen, keinen unmittelbaren Schluss auf die Geschäftstätigkeit der Beschwerdegegnerin oder ihre Produkte zulasse und daher nicht als reine Sachbezeichnung zu betrachten sei, der jede Kennzeichnungskraft abgehe. Noch viel weniger ist dies vorliegend der Fall, wo der Zusammenhang zwischen „Sonnweid“ und Heimen für Demente nicht im Geringsten offensichtlich ist.