Menschen, die an dementiellen Erkrankungen leiden, ihren Bedürfnissen entsprechende, differenzierte und geeignete Wohn- und Betreuungsformen zu bieten, führt deshalb Heime für Demente und beschäftigt Personal, Schulung und Beratung in anderen Institutionen und von Einzelpersonen (act. 2/5). Das Obergericht stellt somit fest, dass „Sonnweid“ nichts mit der Tätigkeit der Klägerinnen 1 und 2 zu tun hat. Denn man denkt nicht unwillkürlich an Heime für Menschen mit Demenz, wenn man „Sonnweid“ hört. Bekräftigt wird dies unter anderem im Urteil des Bundesgerichts 4A_45/2012 vom 12. Juli 2012 E. 3.3.1. In jenem Fall begannen die streitigen Firmen beide mit „Keytrade“. Das Bundesgericht