Die Gesellschaft der Klägerin 1 bezweckt die Führung von Heimen und bietet differenzierte, geeignete Wohn- und Betreuungsformen für Menschen mit besonderen Bedürfnissen sowie dementiellen Erkrankungen. Sie betreibt Schulungen, Coaching und Beratungen in diesen Bereichen (act. 2/2). Der Zweck der Klägerin 2 lautet wie folgt: Menschen, die an dementiellen Erkrankungen leiden, ihren Bedürfnissen entsprechende, differenzierte und geeignete Wohn- und Betreuungsformen zu bieten, führt deshalb Heime für Demente und beschäftigt Personal, Schulung und Beratung in anderen Institutionen und von Einzelpersonen (act. 2/5).