Seite 5 um eine vermögensrechtliche Streitigkeit (vgl. Art. 45 OG). Da in der Praxis regelmässig sogar für "alltägliche Dutzend-Schutzrechte" der Streitwert auf Fr. 50'000.-- bis Fr. 100'000.-- geschätzt wird (David, Schweizerisches Immaterialgüterund Wettbewerbsrecht, Bd. I/2, 2. Aufl. 1998, S. 29, vgl. auch Hilty, Bd. III S. 324), ist der erforderliche Streitwert erreicht und auf die Klage einzutreten.“ Diesen „Streitwertrahmen“ hat das Bundesgericht, im Bereich Markenrecht, in BGE 133 III 490 E. 3.3 bestätigt.