1. Prozessuales 1.1 Zuständigkeit des Obergerichts Das Gericht prüft gestützt auf Art. 60 der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO, SR 272) von Amtes wegen, ob die Prozessvoraussetzungen, aufgeführt in Art. 59 Abs. 2 ZPO, erfüllt sind. Zur Prozessvoraussetzung der örtlichen und sachlichen Zuständigkeit des Gerichts sind einige Ausführungen zu machen. Soweit die ZPO nichts anderes vorsieht, ist für eine Klage gegen eine juristische Person das Gericht an deren Sitz zuständig (Art. 10 Abs. 1 lit. b ZPO). Dasselbe ergibt sich aus Art.