1. Die Beklagte sei zu verpflichten, den Firmenbestandteil „Sonnweid“ im Handelsregister zu löschen, 2. Eventualiter sei der Beklagten unter Androhung der Bestrafung gemäss Art. 292 StGB zu verbieten, die Firma Sonnweid Speicher AG zu führen, alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. 8 % MWSt) zu Lasten der Beklagten. b) der Beklagten: Die Klage sei vollumfänglich abzuweisen. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. 8 % MWSt) zu Lasten der Klägerin 1 und der Klägerin 2. Sachverhalt