2.3 Bei Abholungseinladungen gilt nach einer Erfassung im Suchsystem "Track & Trace" der Post eine Vermutung für die ordnungsgemässe Ablage in den Briefkasten des Empfängers. Eine analoge Vermutung, allerdings für die Aushändigung, müsste auch im vorliegenden Verfahren gelten, da mehr als nur eine Vermutung besteht. Wie die Zeuginnen D. ______, C. ______ und B. ______ bestätigten – und auch der Selbstversuch des Gerichts gezeigt hat (vgl. act. 19: die Unterschrift stammt von der mittlerweile pensionierten Gerichts- Sachbearbeiterin E. ______) –, werden die Sendungen unmittelbar vor der Aushändigung mit dem Handgerät gescannt (act. 22/3, act. 23/3 und act.