Seite 2 C. Den Beteiligten wurde mit Verfügung vom 14. Oktober 2019 Gelegenheit zur Stellungnahme zum Ergebnis des Beweisverfahrens gegeben (act. 32). Mit Eingabe vom 21. Oktober 2019 nahm der Rechtsvertreter der Gesuchstellerin Stellung (act. 33). Die Stellungnahme der Gesuchsgegnerin datiert vom 5. November 2019 (act. 35). Eine weitere Stellungnahme der Gesuchstellerin ging am 12. November 2019 ein (act. 37).