22 und act. 23). Mit Verfügung vom 15. Juli 2019 wurden den Beteiligten die Protokolle der Einvernahmen zugestellt und die Möglichkeit eingeräumt, ein begründetes Begehren um Protokollberichtigung einzureichen (act. 24). Davon machte RA AA. ______ mit Eingabe vom 19. Juli 2019 Gebrauch und beantragte eine Ergänzung des Einvernahmeprotokolls von B. ______ (act. 25). Mit Verfügung vom 7. Oktober 2019 wurde die verlangte Ergänzung vorgenommen (act. 30 und act. 31).